Umfeld

Erhaltung und Schutz von

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Natürliche Ökosysteme und
Ihre Artenvielfalt

Förderung der Schaffung und Erhaltung von Schutzgebieten mit umfassendem Schutz und nachhaltiger Nutzung mit unterschiedlichen Bewirtschaftungszielen und Nutzungsarten sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung von Wasserquellen und Auwäldern durch die Förderung der Verteidigung, Erhaltung und Erhaltung von Biomen und ihre Projekte zum Schutz der Artenvielfalt und Wasserressourcen, um den Naturschutz mit der nachhaltigen Nutzung seiner Ressourcen vereinbar zu machen.

Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs)

Für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ist die Oakpar-Stiftung basiert auf den von der UN festgelegten Zielen für nachhaltige Entwicklung und etabliert seine Aktivitäten ohne Grenzen, wobei das Hauptziel darin besteht, Projekte für eine bessere Zukunft durchzuführen.

Ergreifen Sie dringend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen.

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Maßnahmen gegen den globalen Klimawandel

13

Sorgen Sie für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster.

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Verantwortungsvoller Konsum und Produktion

12

Sicherstellung der Verfügbarkeit und nachhaltigen Bewirtschaftung von Trinkwasser und Sanitärversorgung für alle.

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Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen

6

Gewährleisten Sie den Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung und fördern Sie das Wohlbefinden aller Menschen jeden Alters.

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Gesundheit und Wellness

3

Bewahren und nutzen Sie die Ozeane, Meere und Meeresressourcen nachhaltig für eine nachhaltige Entwicklung.

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Leben im Wasser

14

Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation stoppen und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt Einhalt gebieten.

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Leben auf der Erde

15

SDG 13 – Maßnahmen gegen den globalen Klimawandel

13.1 Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken und Naturkatastrophen in allen Ländern.

13.3 Verbesserung der Bildung, Steigerung des Bewusstseins sowie der menschlichen und institutionellen Kapazitäten für die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die Reduzierung seiner Auswirkungen und die Frühwarnung.

SDG 12 – Verantwortungsvoller Konsum und Produktion

12.2 Bis 2030 eine nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen.

12.8 Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über relevante Informationen und ein Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und Lebensstile im Einklang mit der Natur verfügen.

SDG 6 – Trinkwasser und Sanitärversorgung

6.6 Bis 2020 wasserbezogene Ökosysteme, einschließlich Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen, schützen und wiederherstellen.

SDG 3 – Gesundheit und Wohlbefinden

3.9 Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen durch gefährliche Chemikalien sowie Kontamination und Verschmutzung von Luft und Wasser erheblich reduzieren.

SDG 14 – Leben im Wasser

14.1 Bis 2025 Meeresverschmutzung aller Art, insbesondere durch landgestützte Aktivitäten, einschließlich Meeresmüll und Nährstoffverschmutzung, verhindern und deutlich reduzieren.

14.2 Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig verwalten und schützen, um erhebliche negative Auswirkungen zu vermeiden, unter anderem durch die Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, um gesunde und produktive Ozeane zu gewährleisten.

14.5 Bis 2020 mindestens 101 TP3T Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit nationaler und internationaler Gesetzgebung und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten.

SDG 15 – Leben auf der Erde

15.1 Bis 2020 die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung terrestrischer und inländischer Süßwasserökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere Wälder, Feuchtgebiete, Berge und Trockengebiete, im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Abkommen sicherstellen.

15.2 Bis 2020 die Umsetzung einer nachhaltigen Bewirtschaftung aller Arten von Wäldern fördern, die Entwaldung stoppen, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit erheblich steigern.

15.3 Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, geschädigtes Land und Böden wiederherstellen, einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Gebiete, und eine Welt anstreben, die der Landdegradation neutral ist.

15.4 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme, einschließlich ihrer Artenvielfalt, sicherstellen, um ihre Fähigkeit zu verbessern, Vorteile zu erbringen, die für eine nachhaltige Entwicklung unerlässlich sind.

15.5 Ergreifen Sie dringende und bedeutende Maßnahmen, um die Verschlechterung natürlicher Lebensräume zu verringern, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und bis 2020 bedrohte Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern.

15.8 Bis 2020 Maßnahmen umsetzen, um die Einführung invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern und deren Auswirkungen auf terrestrische und aquatische Ökosysteme erheblich zu verringern sowie prioritäre Arten zu kontrollieren oder auszurotten.

15.a Finanzielle Ressourcen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aus allen Quellen mobilisieren und deutlich erhöhen.

15.b Mobilisierung erheblicher Ressourcen aus allen Quellen und auf allen Ebenen zur Finanzierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Bereitstellung angemessener Anreize für Entwicklungsländer zur Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, einschließlich der Erhaltung und Wiederaufforstung.