Förderung des wirtschaftlichen, integrativen und nachhaltigen Wachstums für Leben, die am Rande der Menschenwürde und des sozialen Wohlergehens stehen, durch Unterstützung und Verteidigung gefährdeter oder in persönlicher oder sozialer Verletzlichkeit befindlicher Menschen und Gemeinschaften, durch die Förderung produktiver Aktivitäten, die die Schaffung von Arbeitsplätzen wertschätzen, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
Für Klagen auf Arbeit und Einkommen gilt die Oakpar-Stiftung basiert auf den von der UN festgelegten Zielen für nachhaltige Entwicklung und etabliert seine Aktivitäten ohne Grenzen, wobei das Hauptziel darin besteht, Projekte für eine bessere Zukunft durchzuführen.
8.3 Entwicklungsorientierte Maßnahmen fördern, die produktive Aktivitäten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen fördern, auch durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen.
8.5 Erreichen Sie bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
8.6 Bis 2020 den Anteil junger Menschen ohne Arbeit, Bildung oder Ausbildung deutlich reduzieren.
8.7 Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit zu beseitigen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherzustellen und bis 2025 Kinderarbeit in all ihren Formen zu beenden Formen.
8.8 Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer fördern, einschließlich Wanderarbeitnehmern, insbesondere Migrantinnen, und Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen.
8.9 Bis 2030 Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus entwickeln und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und Produkte fördert.
5.1 Beenden Sie alle Formen der Diskriminierung aller Frauen und Mädchen überall.
2.1 Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in gefährdeten Situationen, einschließlich Kindern, das ganze Jahr über Zugang zu sicheren, nahrhaften und ausreichenden Nahrungsmitteln haben.
2.3 Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und das Einkommen kleiner Lebensmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, indigenen Völkern, Familienbauern, Hirten und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Land, anderen produktiven Ressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten usw Möglichkeiten zur Wertschöpfung und nichtlandwirtschaftlichen Beschäftigung.
2.4 Bis 2030 nachhaltige Lebensmittelproduktionssysteme sicherstellen und widerstandsfähige landwirtschaftliche Praktiken umsetzen, die Produktivität und Produktion steigern, zum Erhalt von Ökosystemen beitragen, die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel, extreme Wetterbedingungen, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen stärken und die sich schrittweise verbessern die Qualität von Land und Boden.
1.1 Bis 2030 soll die extreme Armut für alle Menschen überall auf der Welt beendet werden, derzeit ausgedrückt als Menschen, die mit weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag auskommen müssen.
1.2 Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut leben, in all seinen Dimensionen gemäß den nationalen Definitionen um mindestens die Hälfte reduzieren.
1.4 Stellen Sie bis 2030 sicher, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Eigentum und Kontrolle über Land und andere Eigentumsformen, Erbschaften, natürliche Ressourcen und angemessene neue Ressourcen haben Technologien und Finanzdienstleistungen, einschließlich Mikrofinanzierung.
1.5 Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und Menschen in gefährdeten Situationen stärken und ihre Gefährdung und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern.
14.1 Bis 2025 Meeresverschmutzung aller Art, insbesondere durch landgestützte Aktivitäten, einschließlich Meeresmüll und Nährstoffverschmutzung, verhindern und deutlich reduzieren.
14.2 Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig verwalten und schützen, um erhebliche negative Auswirkungen zu vermeiden, unter anderem durch die Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, um gesunde und produktive Ozeane zu gewährleisten.
14.b Kleingewerblichen Fischern den Zugang zu Meeresressourcen und Märkten ermöglichen.
13.1 Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken und Naturkatastrophen in allen Ländern.
13.3 Verbesserung der Bildung, Steigerung des Bewusstseins sowie der menschlichen und institutionellen Kapazitäten für die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die Reduzierung seiner Auswirkungen und die Frühwarnung.
12.2 Bis 2030 eine nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen.
12.3 Bis 2030 die globale Pro-Kopf-Lebensmittelverschwendung auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferketten, einschließlich Verlusten nach der Ernte, reduzieren.
12.4 Bis 2020 eine umweltgerechte Bewirtschaftung von Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus im Einklang mit vereinbarten internationalen Rahmenwerken erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich reduzieren, um ihre negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren .
12.5 Bis 2030 die Abfallerzeugung durch Vermeidung, Reduzierung, Recycling und Wiederverwendung erheblich reduzieren.
12.8 Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über relevante Informationen und ein Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und Lebensstile im Einklang mit der Natur verfügen.
10.2 Bis 2030 die soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion aller Menschen stärken und fördern, unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion, wirtschaftlicher oder anderer Lage.
10.3 Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheiten bei den Ergebnissen verringern, unter anderem durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Richtlinien und Praktiken und die Förderung geeigneter Gesetze, Richtlinien und Maßnahmen in dieser Hinsicht.
15.9 Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in nationale und lokale Planung, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Buchhaltungssysteme integrieren.
16.1 Alle Formen von Gewalt und die damit verbundenen Sterblichkeitsraten überall deutlich reduzieren.